Krebsvorsorge

Jährliche Krebsvorsorge­untersuchung

Aktuelle Richtlinien: Für Frauen ab dem 20. Lebensjahr wird eine jährliche Genitaluntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (Abstrichentnahme) empfohlen. Ab dem 30. Lebensjahr wird ergänzend die jährliche Brustuntersuchung empfohlen. Ab dem 49. Lebensjahr werden eine Tastuntersuchung des Enddarms und eine Stuhluntersuchung auf Blut empfohlen. Im Rahmen des Mammographie-Screenings wird Frauen ab dem Alter von 50. Jahren bis zum vollendeten 70. Lebensjahr empfohlen, eine Mammographie der Brust durchführen zu lassen.

Unsere Aufgabe ist es, Sie bei diesem jährlichen Routinebesuch, neben der gewissenhaft und kompetent durchgeführten Vorsorgeuntersuchung über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Vorsorge zu informieren. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen der Vorsorge PLUS weitere moderne Vorsorgeuntersuchungen an, wie zum Beispiel den Brustultraschall und den Ultraschall des inneren Genitals.

Die empfohlene jährliche Vorsorge umfasst die folgenden Leistungen:

  • Zytologische Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (der sogenannte Krebsabstrich)
  • Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Gegebenenfalls Tastuntersuchung des Enddarms und Stuhluntersuchung auf Blut

Ab dem 55. Lebensjahr besteht die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung (zweimal im Abstand von 10 Jahren).

Diese Basis-Untersuchungen zur Früherkennung von frauenspezifischen Krebserkrankungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen jährlich ab dem 20. Lebensjahr finanziert.

Zytologische Abstrichnahme

Zytologische Abstrichentnahme vom Gebärmutterhals (Pap-Test)

Der Zellabstrich des Gebärmutterhalses ist eine bewährte und zuverlässige Untersuchungsmethode, um Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen frühzeitig zu erkennen. Er wird im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms für jede Frau ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich von den Krankenversicherungen übernommen.

Es handelt sich hierbei um einen Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal, wobei das Zellmaterial von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt mit Hilfe eines Watteträgers und einer weichen Bürste entnommen und auf einem Objektträger ausgestrichen wird. Die weitere Untersuchung des abgenommenen Zellmaterials wird in einem zytologischen Labor von unabhängigen Untersuchern ausgewertet, um Ihnen die größtmögliche Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Falls bei der Auswertung des Abstriches ein auffälliges Ergebnis herauskommt, melden wir uns schriftlich bei Ihnen über die Notwendigkeit und den empfohlenen Zeitraum einer Kontrolluntersuchung bei uns.

Die regelmäßige Abstrichuntersuchung ermöglicht es, Veränderungen am Gebärmutterhals so frühzeitig zu erkennen, dass die betroffenen Frauen mit großer Sicherheit durch einen wenig belastenden Eingriff (z.B. Konisation des Muttermunds) dauerhaft geheilt werden können.

Darüber hinaus können im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung genitale Infektionen, wie zum Beispiel eine Infektion mit Humanem Papillomvirus (HPV), diagnostiziert werden. Der Humane Papillomvirus ist bekannt als einer der wichtigsten Mitverursacher von Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen (Cervikale Neoplasie – CIN).

Humanes Papilloma Virus (HPV)

Infektionen mit dem Humanen Papillomvirus (HPV) gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Mittlerweile sind zahlreiche Subtypen des Humanen Papillomvirus bekannt. Man kann diese in Niedrigrisiko-Typen und Hochrisiko-Typen einteilen. Als Folgen einer HPV-Infektion können oftmals harmlose Hauterscheinungen auftreten. Es existieren jedoch auch Virus-Untergruppen, von denen einige in Verdacht stehen, bei der Entstehung bösartigen Erkrankungen, wie zum Beispiel dem Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) beteiligt zu sein. Eine Testung auf eine Infektion mit HPV kann mittels Abstrich bei der gynäkologischen Untersuchung erfolgen. Ab dem 35. Lebensjahr erfolgt die Testung auf HPV im Rahmen der Krebsvorsorge Richtlinien.
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Wie kann ich mich vor einer HPV-Infektion schützen?

Eine der effektivsten Maßnahme gegen HPV-Infektionen ist die prophylaktische Schutzimpfung. Die bekannten HPV-Impfstoffe können vor einer Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen schützen. Aktuell sind in Deutschland zwei Impfstoffe verfügbar. Der erhältliche zweivalente Impfstoff (gegen HPV 16 und 18) schützt durch die enthaltenen Antigene direkt vor etwa 70% der durch Hochrisiko-HPV-Typen ausgelösten Gebärmutterhalskarzinome, der erhältliche neunvalente Impfstoff (zusätzlich gegen HPV 6, 11, 31, 33, 45, 52 und 58) vor etwa 90% der HPV-assoziierten Karzinome des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfiehlt die generelle HPV-Impfung gegen die HPV-Typen 16 und 18 als Standardimpfung für Mädchen im Alter von neun bis einschließlich 14 Jahren. Versäumte Impfungen sollten bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden. Auch der neunvalente Impfstoff ist zur Anwendung ab neun Jahren zugelassen. Eine Impfung ist vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchzuführen, um einen ausreichenden Schutz zu ermöglichen. Die Impfung von Mädchen und Jungen erfolgt üblicherweise als 2-Dosen-Schema. Zwischen der ersten und zweiten Impfdosis sollte ein Abstand von fünf bis 13 Monaten eingehalten werden. Wer allerdings die zweite Impfdosis früher als fünf Monate nach der ersten bekommt oder erst mit 15 Jahren die erste Impfung erhält, wird nach einem 3-Dosen-Schema (0, 2, 6 Monate) geimpft.

Vorsorge PLUS

Um die Risiken so weit wie möglich zu minimieren, bieten wir Ihnen zusätzliche, von der modernen Medizin inzwischen weiterentwickelte Untersuchungen zur Krebsvorsorge an. Dabei kann die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung ergänzt werden durch folgende Leistungen:

  • Ultraschall der Brustdrüse und axillaren Lymphabflussgebiete als erweiterte Vorsorge (sog. Mammasonographie)
  • Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke als erweiterte Vorsorge (sog. transvaginaler Ultraschall)
  • ThinPrep (verbesserter Krebsabstrich) ggf. plus HPV-Diagnose als erweiterte Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • Impfberatung und Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Bei diesen genannten Untersuchungen handelt es sich um zusätzliche, über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehende Selbstzahler-Leistungen. Wir sprechen gerne mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten.

Krebsnachsorge

Palliativmedizin – Was ist das?

Der Begriff Palliativmedizin wird abgeleitet von dem lateinischen Wort palliare – „mit einem Mantel umhüllen“. Nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wird Palliativmedizin definiert als „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative (heilende) Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“. (Quelle 1: Sepulveda C, Marlin A, Yoshida T, Ullrich A. Palliative Care: the World Health Organization’s global perspective. Journal of Pain and  Symptom Management 2002; 24: 91-96. Quelle 2: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin – hier als PDF abrufbar.)

Mit dem Fortschreiten einer nicht heilbaren Erkrankung kann es zu Schmerzen und anderen Symptomen, wie z.B. Übelkeit, Erbrechen, Atemnot und Verwirrtheit kommen. Aber auch Angst, Stimmungsschwankungen oder ausgeprägte Müdigkeit (z.B. Fatigue-Syndrom) können auftreten. Diese Symptome können starke Auswirkungen auf die Lebensqualität betroffener Patienten haben und zu psychischen, sozialen und spirituellen Sorgen führen – bei sich und bei den Angehörigen.

Unser Ziel einer palliativmedizinischen Betreuung ist die Unterstützung von Menschen, die mit einer fortschreitenden bzw. fortgeschrittenen, nicht mehr heilbaren Erkrankung leben. Die frühzeitige Einbindung palliativmedizinischer Betreuung (Early Integration) in den Krankheitsprozess ermöglicht Ihnen eine schnellere Linderung von Symptomen und einen besseren Umgang mit den anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Erkrankung. Die Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität (Best Supportive Care) durch schmerz- und symptomlindernde Therapie und ganzheitliche Begleitung von Patient und Angehörigen soll ein erfülltes, selbstbestimmtes und beschwerdearmes Leben bis zuletzt ermöglichen.

Wobei können wir Ihnen dabei helfen?

  • Schmerztherapie und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen
  • Information und Beratung zu Ihrer Erkrankung
  • Sport und Krebs
  • Hilfe bei der Auseinandersetzung mit einer unheilbaren Erkrankung
  • Unterstützung in schwierigen Situationen im familiären und sozialen Bereich
  • Unterstützung bei der Entscheidung von Therapiezielen
  • Enge Zusammenarbeit und Kooperation mit Hausärzten, Onkologen und weiteren Fachdiensten
  • Bei Bedarf, Planung einer Aufnahme auf eine Palliativstation
  • Einfühlsame Begleitung und Unterstützung aller Betroffenen

Um Ihnen in schwierigen Situationen regelmäßige Termine in der Praxis zu ersparen, bieten wir Ihnen eine Kontaktaufnahme via Video-Sprechstunde an
(Es handelt sich dabei um eine kostenpflichtige Leistung, die in der Regel nicht von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Einige private Krankenkassen übernehmen die Leistung der Video-Sprechstunde. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenversicherung nach.).
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an uns unter info(@)brocker-gyn.de.

Ihre Ansprechpartner im Bereich Palliativmedizin und Schmerztherapie

Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

* privatärztlich tätig